2 BGB. 23c) Daher ist keine Entscheidung erforderlich, welche Begriffe und Formulierungen "geschlechtsneutrale Bezeichnungen" im Sinne von § 28 Satz 1 LGG Saarland sind (vgl. 16a Abs. VI ZR 143/17 Verhandlungstermin am 20. Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung ist nur hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 8, 11, 13; vom 27. 1Die Klägerin verlangt von der beklagten Sparkasse, im Geschäftsverkehr mit ihr Vordrucke zu verwenden, in denen sie als weibliche Person erscheint. 1.2). 27 Siehe z.B. 2 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vom 26. Schadensersatzansprüche wegen …, So kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Person eine ihrem neuen Rollenverständnis entsprechende Anrede verlangen, wenn sie ihren Namen nach den Vorschriften des Transsexuellengesetzes bereits geändert hat (BVerfG, Beschluss vom 15.08.1996 -, Es reicht deshalb nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (vgl. 61. 26 BGH, Urt. Aufl., Rn. 27; 131, 129 Rn. Schließlich ergibt sich der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch nicht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. 2 ZPO), wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. Aufl., Rn. von Gesetzgebung und Verwaltung anerkannt wird, ist eine Auseinandersetzung um deren Verwendung, beziehungsweise eine Prüfung dieser, bei unter die Rechtsaufsicht des Freistaats Thüringen fallenden Ein - … Der Klageantrag ist auslegungsbedürftig. März 2003 - XI ZR 403/01. 17b) Allerdings ergibt sich aus § 28 Satz 1 LGG Saarland kein Anspruch der Klägerin. Dabei verkennt der Senat nicht, dass grammatisch maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf jedes natürliche Geschlecht beziehen, vor dem Hintergrund der seit den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts diskutierten Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsystem sowie Sprachgebrauch als benachteiligend kritisiert und teilweise nicht mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden, wie dies noch in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag (vgl. Oktober 2019 (Az. März 2018 -. BGH, Urteil vom 14. März 2018 - VI ZR 143/17 (https://dejure.org/2018,5012), (Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 ), (Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei), (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung), (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.02.2018), (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung), (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.02.2018), (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung), (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.2018), vgl. Vorinstanzen: Landgericht Saarbrücken – Urteil vom 10. Eine Verletzung von § 28 LGG Saarland soll auch nicht zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führen, die durch den entsprechenden Text niedergelegt ist (Ory/Ory, LGG Text und Erläuterungen [1997], § 28 Rn. Dazu gehören weiter Normen, die für Bankgeschäfte relevant sind (vgl. Denn so ist auch die Gesetzessprache angelegt. 24d) Es bedarf weiter keiner Klärung, ob § 28 Satz 1 LGG Saarland verfassungsgemäß ist. Inhaberin benutzt wird. März 2018 – VI ZR 143/17 . Das oberste deutsche Zivilgericht wies am Dienstag in Karlsruhe die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. März 2003 - XI ZR 403/01, BGHZ 154, 146, 150 f. mwN). 2 AGG) oder Belästigung im Sinn von § 3 Abs. Januar 2013 - XI ZR 22/12, NJW 2013, 1519 Rn. 36). 1 Abs. auch BGH, Urteil vom 13.3.2018 - VI ZR 143/17 = NJW 2018, 1671, 1675 Rn. Sachverhalt. 3 Satz 3, Art. Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch folgt nicht aus § 28 Satz 1 LGG Saarland. 1 Satz 1 SparkG Saarland). die Person, der Mensch, das Kind). BGH, Urteil vom 6. 20; vom 4. Dieser Verfassungsauftrag will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. 12BB 2018 S. 897 Nr. 34Dabei ist allgemeinkundig, ob eine Formulierung dem üblichen deutschen Sprachgebrauch entspricht (vgl. 1). Bd. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung jedes natürliche Geschlecht umfassen ("generisches Maskulinum"). Das Landgericht (LG) Saarbrücken sah es wie die beklagte Sparkasse: Schwierige Texte würden durch die Verwendung beider Geschlechter nur noch komplizierter. Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt, Bewertung des § 43a Abs. oder aus Vertrag (6.). Dies gilt insbesondere für das Grundgesetz (siehe etwa Art. Juni 2017 - 8 AZR 402/15, BGH, Urteil vom 15. Dieses Rechtsschutzbegehren richtet sich weder auf die Untersagung noch auf die Verwendung konkreter Begriffe oder Formulierungen und bedarf daher der Klärung. Dies betrifft zunächst die Frage, inwieweit der Sprachgebrauch einer staatlichen Regelung zugänglich ist. Das Gericht hat den erklärten Willen zu erforschen, wie er sich aus der Klagebegründung, dem Prozessziel und der Interessenlage ergibt. Gesetze: § 28 S 1 GleichstG SL, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 19 Abs 1 AGG, § 21 Abs 1 AGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 GG, Instanzenzug: LG Saarbrücken 10. 1, Abs. 3 Abs. VI ZR 143/17) Der BGH hat die Revision der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Klägerin keinen Anspruch darauf habe, in Formularen und Vordrucken ausschließlich oder zusätzlich mit grammatikalisch weiblichen Personenbezeichnungen erfasst zu werden.In der Verwendung grammatikalisch männlicher … 49.2). v. 13.03.2018 – VI ZR 143/17 (NJW 2018, 1671) Banken und Sparkassen können in ihren Formularen weiterhin allein die grammatisch männliche Form verwenden. 1 SparkG Saarland. Diese verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa "Kontoinhaber" keine grammatisch weibliche Form enthalten. 3 Satz 1 GG (siehe weiter Art. 1 GG) oder aus Art. Oktober 2011 - 1 BvR 2075/11, NJW 2012, 216 Rn. Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereichs verlangen. Als in den 1990er Jahren ihr Reisepass verlängert werden musste, störte sich Krämer daran, dass nur die Formulierung Inhaber bei der Unterschrift vorgegeben war. Die Wahrung der Persönlichkeit ist nicht spezifisch gefährdet, wenn die Geschlechtszugehörigkeit nicht angegeben oder bezeichnet wird und die konkrete Geschlechtszugehörigkeit keinen Niederschlag findet (vgl. Dafür kommt es nicht auf die Wirkung, sondern auf Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder doch mit gewollt hat. 1, Abs. bedeute "gelegentlich" in etwa "nicht regelmäßig", "ab und an", "manchmal", "mitunter" oder auch "öfter". Nur generisches Maskulinum in Formularen der Sparkasse Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. VI ZR 143/17 Verhandlungstermin am 20. 36 ff. Februar 2018, 10.00 Uhr, in Sachen VI ZR 143/17 (Verwendung von Vordrucken, die eine spezifisch weibliche Personenbezeichnung vorsehen) Datum: 20.02.2018. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde. 13.03.2018 - vi zr 143/17 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch auf Verwendung von Vordrucken und Formularen mit dem eigenen natürlichen Geschlecht entsprechenden Personenbezeichnungen Leitsatz Rechtsprechung Bankrecht und Kreditsicherungsrecht. 294. "Kontoinhaber") und nicht (auch) mit grammatisch weiblichen Personenbezeichnungen (z.B. 2 BGB …, Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im …, Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung (sog. Februar 2016 Az: 36 C 300/15 (12) Urteilnachgehend BVerfG 26. 3 Abs. 7 Abs. März 2018 -, (1) Wird das Wort "gelegentlich" - wie hier - nicht im Sinne von "bei passenden Umständen" (, Deshalb reicht es gerade nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (s. zum Ganzen etwa BGH , Urt . „Kunde“ und „Kontoinhaber“ sind keine Bezeichnungen, die Frauen benachteiligen, und dürfen darum verwendet werden, entschied der Bundesgerichtshof. 45aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (VI ZR 143/17). zu dieser Bedeutung: Duden, Das Bedeutungswörterbuch, 4. Auflage, "gelegentlich" unter a, vgl. VI ZR 143/17), in welcher die Anwendung von geschlechtergerechter Sprache . Erfassung jedes natürlichen Geschlechts ("generisches Maskulinum") durch den Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung in Vordrucken und Formularen ; Auslegung von Begriffen und Formulierungen in Vordrucken sowie Formularen (hier: einer Sparkasse) ... Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vor-drucken und Formularen, Zur Zulässigkeit der Verwendung des "generischen Maskulinums" in Vordrucken und Formularen, die sich an Frauen richten, Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Formularen und Vordrucken. Dies gilt für die öffentliche Hand auch, wenn sie öffentliche Aufgaben wie die Daseinsvorsorge in privatrechtlichen Rechtsformen wahrnimmt (BGH, Urteil vom 11. 45). Deshalb reicht es nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (Senat, Urteil vom 14. 75; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begründe keine generelle Verpflichtung zur durchgehend geschlechtsneutralen Formulierung im Wirtschafts- und Rechtsverkehr. 48Angesichts des üblichen Sprachgebrauchs und Sprachverständnisses (siehe oben II.4.a.bb.) mwN). 16ZIP 2018 S. 23 Nr. Mit der Erfüllung dieser Aufgabe dienen sie dem Gemeinwohl (§ 2 Abs. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, BGH, Urteile vom 29. 7; BGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VI ZR 172/99, NJW 2000, 3287, 3289; BGH, Urteil vom 14. Titelangaben Grünberger, Michael: Das "generische Maskulinum" vor Gericht : Zu BGH, Urteil v. 13.3.2018 - VI ZR 143/17. Da der von der Klägerin gegen die Beklagte geltend gemachte Anspruch nicht besteht, kann sie auch nicht die Erstattung von Kosten für das vorprozessuale Aufforderungsschreiben ihrer Rechtsanwältin verlangen. Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (BVerfG, Beschluss vom 20. Danach beschränkt sich die Vorschrift insbesondere nicht auf eine bestimmte Bezeichnung von Personen, die an einem Verwaltungs- oder Geschäftsvorgang unmittelbar beteiligt sind. 8aa) Klageanträge sind der Auslegung durch das Revisionsgericht zugänglich. dazu Diewald/Steinhauer, Duden Richtig gendern [2017], S. 53 ff. 25; BAG, Urteil vom 29. mwN). 31 mwN). Im März 2018 entschied der Bundesgerichtshof gegen die Frauenrechtlerin Marlies Krämer (VI ZR 143/17), dass die Verwendung des generischen Maskulinums in Vordrucken und Formularen – im Fall einer Sparkasse: „Kontoinhaber, Kunde“ – nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt (siehe Details zum Urteil). Mai 1995 S. 412, 417; 11/23 vom 24. 52 Abs. 1 AGG). Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der VI ZR 143/17). September 2011 - 17 U 99/10, NZA-RR 2011, 1147 Rn. Solche Anhaltspunkte hat die Klägerin nicht vorgetragen. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 49Aus Art. Gemäß Art. Rechtsprechung, Bundesgerichtshof, 13.03.2018 – BGH, Az. 32 ff.) 13; vom 22. 13). Februar 1995 - 7 B 39/95, juris Rn. VI ZR 143/17). Weibliche Sparkassenformulare? Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Februar 2016 – 36 C 300/15 . Gemäß § 241 Abs. 15.1, § 17 Rn. 40b) Aus diesem Grund ergibt sich auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen auch keine mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. Es genügt, dass die Norm auch das in Frage stehende Interesse des Einzelnen schützen soll, mag sie auch in erster Linie das Interesse der Allgemeinheit im Auge haben. Begrenzende Wirkungen ergeben sich aus der Eigenart der Sprache für Art und Ausmaß einer Regelung (BVerfGE 98, 218, 246). 1 BGB: "Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt [Zahlungsdienstnutzer]"). Art. 13/2018 S. 839WM 2018 S. 778 Nr. IX ZR 143/17) und einer Entscheidung des VI. 17DB 2018 S. 6 Nr. Verhandlungstermin am 20. MüKo-StGB/Schmitz, 3. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 20.02.2018 um 10 Uhr unter dem Aktenzeichen VI ZR 143/17 über die Revision einer Bankkundin verhandeln, die sich gegen die Verwendung des generischen Maskulinum in Bankformularen wendet und statt dessen spezifisch weibliche Personenbezeichnungen verlangt. 32Das Verständnis des von der Klägerin beanstandeten Sprachgebrauchs in von der Beklagten ihr gegenüber verwendeten Formularen und Vordrucken unterliegt uneingeschränkter revisionsrechtlicher Prüfung. 3Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Deshalb reicht es nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (BGH, Urteil vom 14.05.2013. November 1993 - XII ZR 51/92, BGHZ 124, 173, 175 f.; vom 18. 2 Satz 1, Art. 14 EMRK oder anderem zwischenstaatlichem und supranationalem Recht. 24 (b) Diesen Anforderungen genügt die vorliegende Klausel nicht. 3 Bundesgleichstellungsgesetz; § 42 Abs. 22; BGH, Urteile vom 6. Dafür spricht weiter der vom Berufungsgericht wiedergegebene Vortrag der Klägerin, eine Hälfte der Formulare könne in weiblicher Ansprache gedruckt oder abgeändert werden. März 2018 – VI ZR 143/17 . 49.2; Staudinger/Serr [2018], § 11 AGG Rn. D… Der Staat kann die Sprache deswegen aber nicht beliebig regeln. Dezember 2017 - VIII ZR 2/17, juris Rn. 4 Rn. dazu Götze/Hess-Lüttich, Wahrig Grammatik der deutschen Sprache 3. Kommt die weibliche Anrede in Bankformularen? BGH, Urteil vom 13. Das Urteil des BGH vom 13.03.2018 (AZ. Ohne Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen gehen die Rücksichtnahmepflichten und die korrespondierenden Ansprüche nicht über das hinaus, was sich bereits aus grundrechtlichen Gewährleistungen und gesetzlichen Regelungen ergibt. 48/18 vom 13.3.2018 Leider kann Ihr Browser keine … 1 Satz 2 SparkG Saarland). Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, in Vordrucken und Formularen nicht mit Personenbezeichnungen erfasst zu werden, deren grammatisches Geschlecht vom eigenen natürlichen Geschlecht abweicht. v. 13. 3 Satz 1 GG). Jedenfalls fehle es an der Rechtswidrigkeit einer Verletzungshandlung, da die Verwendung von allgemein gehaltenen Formularen, die sich nicht individuell und individualisiert an eine bestimmte Person richteten, allenfalls einen geringen Eingriff darstelle und die von der Klägerin geforderte Verwendung männlicher und weiblicher Bezeichnungen für die Beklagte mit einem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, NJW 2019, 1446 Rn. Der Vertragspartner soll u.a. Aus diesen Gründen könne die Klägerin auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots des Art. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, BGHZ 220, 280 Rn. Die Berufung der Klägerin hat das Landgericht zurückgewiesen. 28.1). April 1996 S. 1154, 1161). Der sich aus Art. Aufl., Rn. Zudem kann offen bleiben, unter welchen Voraussetzungen "hilfsweise" die weibliche und die männliche Form verwendet darf oder muss (vgl. 2 Satz 2 GG) auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen (so für das Saarland § 28 LGG [siehe oben II.2. von Gesetzgebung und Verwaltung anerkannt wird, ist eine Auseinandersetzung um deren Verwendung, beziehungsweise eine Prüfung dieser, bei unter die Rechtsaufsicht des Freistaats Thüringen fallenden Ein - … Aufl., § 19 AGG Rn. 40 GG; siehe weiter Art. Dezember 2015 - V ZR 160/14, NJW 2016, 863 Rn. Die Kläger bewohnen ein Reihenhaus in einem Wohngebiet. 3 GG binden die Grundrechte die vollziehende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. § 28 S 1 GleichstG SL, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG. 19bb) Danach begründet § 28 Satz 1 LGG Saarland keine Ansprüche. (VI ZR 143/17) Klägerin Marlies Krämer (80) sah in männlichen Formulierungen wie „Kunde” oder „Kontoinhaber” einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. dazu Senat, Urteil vom 24. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht könne die Klägerin keinen Anspruch herleiten. v. 13.3.2018 – VI ZR 143/17 Rn. 517. Das Landgericht (LG) Saarbrücken sah es wie die beklagte Sparkasse: Schwierige Texte würden durch die Verwendung beider Geschlechter nur noch komplizierter. 1, Abs. 127 ff. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. 19 Abs. 44b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verpflichtet die Beklagte nicht generell, die Klägerin in Vordrucken und Formularen mit einer grammatisch weiblichen Personenbezeichnung zu erfassen. Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. 2 Abs. 5 0 2018/17 Basiskonto – Verbandsklage gegen diskriminierende Kontoführungsbedingungen bearbeitet und Anmerkung von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Halle/Saale. 46, 50). - VI ZR 143/17 - Sparkassen-Kundin hat keinen Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen stellt keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. 20Der Wortlaut dieser Vorschrift sieht ausschließlich eine Verpflichtung von Dienststellen und keinen korrespondierenden Anspruch Dritter vor. Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus Vertrag. 17; vom 26. 20 f., 23 EU-GRCharta, Art. BVerwG, Beschluss vom 15. 35; vom 5. 11/267, Begründung S. 3 f., 10; Ory/Ory, LGG Text und Erläuterungen [1997], § 1 Rn. 16. VI ZR 156/18) zur Wirksamkeit von Rangrücktrittsklauseln in Nachrangdarlehensverträgen als Vermögensanlagen, die der Vermeidung einer Erlaubnispflicht nach § 32 KWG dienen, Stellung genommen. beispielsweise zuletzt Oberthür, NJW 2017, 2228 f.; Pick, AnwBl 2017, 266 Fn. ), aus Grundrechten (5.) 2). vi zr 143/17). vi zr 143/17). Ihr Auftrag zur Daseinsvorsorge ergibt sich aus § 2 Abs. v. 13.03.2018 – VI ZR 143/17 (NJW 2018, 1671) Banken und Sparkassen können in ihren Formularen weiterhin allein die grammatisch männliche Form verwenden. 19; BGH, Urteile vom 24. 3 Satz 1 GG. 10Die Formulierung "als weibliche Person erscheint" deutet schon bei isolierter Betrachtung darauf hin, dass sich der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen (z.B.
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